Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Verträge anzuwenden, die zwischen Innowave Mobile Marketing Services GmbH, im folgenden kurz Innowave genannt, und deren Kunden abgeschlossen werden. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonst von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte.
- Unterlagen und Informationen
Der Kunde verpflichtet sich, Innowave den Text der zu übermittelnden Nachrichten sowie alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei zu übermitteln, damit für Innowave eine vereinbarungsgemäße Abwicklung des Auftrages möglich ist. Innowave ist berechtigt, die übergebenen Unterlagen und Informationen erforderlichenfalls zu bearbeiten, zu ändern oder zu korrigieren.
Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass durch den jeweiligen Auftrag und die zu übermittelnden Inhalte per SMS keinerlei Rechte Dritter beeinträchtigt werden und diese keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalte haben.
Der Kunde garantiert ferner, dass er hinsichtlich aller vom jeweiligen Auftrag umfaßten Daten, Unterlagen und Informationen die erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte hat.
Der Kunde garantiert, dass für die jeweiligen Aufträge die erforderlichen Zustimmungen der Empfänger gemäß § 101 TKG vorliegen, ferner dass er diese Empfänger darauf hingewiesen hat, dass die Zusendung von Informationen an ihn auch mit Kosten verbunden ist und dass er die Empfänger darüber belehrt hat, dass dieses System nicht genutzt werden darf, wenn den Empfängern nicht ein kostenloser, jederzeitiger Widerruf ihrer Zustimmung möglich ist.
Der Kunde ist verpflichtet, Innowave über jederzeitige Aufforderung unverzüglich diese von den Empfängern erteilte Zustimmung gemäß § 101 TKG zu erbringen.
Innowave ist nicht verpflichtet, die im Zuge von Auftragserteilungen von Kunden erhaltenen Daten, Unterlagen und Informationen an den Kunden zurückzustellen oder aufzubewahren.
- Preise, Zahlungsbedingungen
Die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Preise stellen Nettopreise dar, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Entgelte sind binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz vereinbart. Weiters wird vereinbart, dass der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges die von Innowave verrechneten Mahnkosten zu ersetzen hat.
Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist Innowave berechtigt, mit der Ausführung allfälliger weiterer noch laufender Aufträge sofort Inne zu halten. Innowave ist in einem solchen Falle berechtigt, die weitere Durchführung der/des noch offenen oder laufenden Auftrages/Aufträge zu beenden und vom Kunden den dadurch entstehenden Schaden zu fordern.
Bei laufenden Aufträgen ist Innowave berechtigt, die Preise zu erhöhen. Wenn der Kunde einer entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Preiserhöhung nicht innerhalb von drei Wochen widerspricht, wird das Vertragsverhältnis mit dem neuen Preis nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 3 Wochen fortgesetzt.
- Haftung, Gewährleistung
Innowave verpflichtet sich, die erteilten Aufträge vereinbarungsgemäß und in bestmöglicher Qualität zu erfüllen. Innowave ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Versendung der Nachrichten Sorge zu tragen, haftet aber nicht für deren tatsächlichen Zugang. Innowave leistet keine Gewähr insbesondere dafür, dass Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die jeweils gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können und dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Innowave leistet keine Gewähr für allfällige Probleme im Zuge der Auftragsabwicklung, die durch die Netzbetreiber entstehen.
Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Innowave verpflichtet sich jedoch, die erteilten Aufträge mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit abzuwickeln. Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen Innowave aus welchem Grund immer sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Innowave vorliegt.
Der Kunde hält Innowave hinsichtlich sämtlicher allfälliger Ansprüche Dritter insbesondere im Zusammenhang mit den überlassenen Daten, Informationen und Unterlagen vollkommen schad- und klaglos, wobei diese Schad- und Klagloshaltung auch allfällige Kosten zur Abwehr derartiger Ansprüche, die Innowave erwachsen, umfaßt.
Sollte der Kunde Anspruch auf Schadenersatz gegen Innowave dem Grunde nach haben, wird ein solcher Schadenersatz der Höhe nach maximal mit der Höhe des vereinbarten Entgelts begrenzt. Allfällige Ansprüche des Kunden gegen Innowave verjähren in 6 Monaten.
Ausdrücklich ausgeschlossen wird eine Haftung von Innowave für allfällige Verletzungen der Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der vom Kunden übergebenen Daten, Informationen und Unterlagen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Abwicklung erteilter Aufträge Verzögerungen eintreten können, welche etwa durch Wartungsarbeiten oder Störungsbehebungen und dgl. entstehen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger Ansprüche gegen Innowave aus diesen Gründen.
Sollten Störungen, Störungsbehebungen, unerwartete Wartungsarbeiten oder ähnliches deshalb erforderlich werden, weil sie durch die vom Kunden übermittelten Daten, Informationen und Unterlagen ausgelöst wurden, ist Innowave berechtigt, den durch derartige Ausfälle und Störungen entstandenen Schäden vom Kunden zu verlangen.
- Datenschutz, Geheimhaltung
Innowave ist berechtigt, die für die Verrechnung und für das Service erforderlichen Stammdaten der Benutzer zu speichern. Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet, wozu der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung durch die Auftragserteilung gibt. Innowave ist berechtigt, die Daten des Kunden für eigene Zwecke automationsunterstützt zu erfassen und zu verarbeiten.
Der Kunde und Innowave verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Vertrauliche Informationen sind jegliche Unterlagen, Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und technisches Wissen, das Innowave direkt oder indirekt im Zuge der Vertragsabwicklung zugänglich gemacht wird. Davon ausgenommen sind Unterlagen, Daten und technisches Wissen, welches zum Zeitpunkt der Zugänglichmachung bereits öffentlich bekannt war.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
Eine Weitergabe derartiger Daten an Mitarbeiter und Angestellte von Innowave ist naturgemäß gestattet, soweit sie zur Ausführung des Auftrages erforderlich ist.
- Vertragsdauer, Beendigung
Wenn im konkreten Auftrag nichts anderes vereinbart ist, gilt der Auftrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Ein solcher auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Quartals aufgekündigt werden.
Innowave ist zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, der Kunde gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstößt oder wenn sonst ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
Im Falle der Vertragsbeendigung ist Innowave nicht verpflichtet, vom Kunden erhaltene Daten, Informationen und Unterlagen aufzubewahren oder an den Kunden zurückzustellen.
- Sonstige Bestimmungen
- a)
- Nebenabreden sowie Vertragsänderungen bzw. -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftformerfordernis.
- b)
- Eine Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von Innowave ist ausgeschlossen, wenn Innowave diese Forderungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat oder darüber ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil vorliegt.
- c)
- Innowave ist berechtigt, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen zur Gänze oder teilweise von Dritten erfüllen zu lassen.
- d)
- Der Kunde erklärt, Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu sein, sodass auf dieses Vertragsverhältnis die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht zur Anwendung kommen.
- e)
- Bei Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dieser inhaltlich am nächsten kommt.
- f)
- Die Übersendungen von Nachrichten an den Kunden erfolgen an die Adresse, die der Kunde im gegenständlichen Auftragsverhältnis bekanntgegeben hat. Nachrichten, die an diese Adresse übermittelt werden, gelten jedenfalls als dem Kunden zugegangen, wenn dieser nicht schriftlich Innowave eine andere Adresse bekanntgegeben hat.
- g)
- Erfüllungsort ist Linz. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.
- h)
- Für allfällige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht.
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